Schulpflegschaft und Klassenpflegschaft

 

Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse treffen sich auf Elternabenden zur Erörterung aller schulischen Fragen wie Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts, Fragen der Organisation und Leistungsbewertung. Sie wählen für je ein Jahr eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.

Der gewählte Vorsitz der Klassenpflegschaft einer Klasse plant und leitet mindestens zwei Elternabende pro Schuljahr und informiert die nicht anwesenden Eltern über deren Verlauf. Die Klassenpflegschaft hält Kontakt zur Klassenleitung und nimmt an Sitzungen der Schulpflegschaft teil.

Die Vorsitzenden aller Klassenpflegschaftschaften und deren Stellvertreter bilden zusammen die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft trifft sich zwei Mal im Jahr und erörtert all die Schülerschaft und die Schule betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, der Schulbehörde und des Schulträgers.

 

 

 

 

Schulpflegschaft und Schulkonferenz

 

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den gewählten Klassenvertretern und deren Stellvertretern zusammen. Die Schulkonferenz wiederum wird aus gewählten Vertreter/innen der Schulpflegschaft und Vertreter/innen der Lehrerinnen und Lehrer gebildet.

Der offene Dialog zwischen Eltern und Schule ist ein wesentlicher Bestandteil für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Eltern haben neben den oben genannten, gewählten Gremien immer wieder die Möglichkeit, ihre Ideen, Interessen und Vorstellungen in den Schulalltag einzubringen. Für ein gelingendes und ausgewogenes Schulleben benötigt die Schule besonders bei Schulveranstaltungen, Projektwochen und anderen Unternehmungen die Mithilfe und Unterstützung der Eltern und wir freuen uns daher auf jegliche Art der Mithilfe.

In der Schulkonferenz werden Beschlüsse gefasst, die den Schulalltag und den Unterricht beeinflussen können. Dies sind zum Beispiel die Einführung von neuen Lehrwerken oder anderen Neuerungen in den Schulentwicklungsprozessen.

 

 

 

 

 

Vorsitzende/r der Schulpflegschaft

 

Die Schulpflegschaft wählt in Ihrem Gremium eine/n Vorsitzende/n und eine Vertretung. Die Schulpflegschaftvorsitzenden stehen im ständigen Austausch mit der Schulleitung und legen die Anliegen der Elternschaft dar. Durch regelmäßige Treffen können so verschiedenste Probleme bewältigt und das Schulleben weiterentwickelt werden. Durch den engen Austausch zwischen Schul- und Klassenpflegschaft können so allgemeine Anliegen schnell kommuniziert werden und wiederum mit der Schulleitung diskutiert werden.

Natürlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an die Schulpflegschaftsvorsitzenden zu wenden.

1. Vorsitzender: Christoph Sölter (c.soelter@gmx.de)

2. Vorsitzender: Holger Hohlt